Anfang des Jahres hat die Regierung ein neues Gesetz auf den Weg gebracht. Am 23.12.2020 wird nun das Gesetz zur "Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft treten und somit die Regelungen für Makler in ganz Deutschland vereinheitlichen. Wir möchten Ihnen zeigen, was dies für Sie bedeutet und wie das neue Gesetz unsere Arbeit verändert.
Das neue Gesetz zur Provisionsteilung regelt bundeseinheitlich die Verteilung Maklercourtage. Denn diese wurde bisher von den Bundesländern einzeln geregelt, sodass es erhebliche Unterschiede gab. Bei uns hier in Niedersachsen ist es beispielsweise so, dass sich entweder Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen oder diese vollständig vom Käufer getragen wird. In Bundesländern wie Hessen, Hamburg oder auch Berlin hingegen ist es üblich, dass der Käufer die vollständige Provision bezahlt. Dank der neuen Gesetzesregelung ist es nun in ganz Deutschland so, dass sich Käufer und Verkäufer in der Regel die Provision des Maklers teilen. Dies sorgt unter anderem dafür, dass zukünftig beide Seiten ein noch größeres Interesse daran haben, einen guten und zuverlässigen Makler zu finden. Es handelt sich also um eine Regelung, welche allen Parteien zugutekommt. Das bedeutet natürlich auch, dass sich für unsere Kunden erst einmal wenig ändern wird.
Allerdings gilt die neue Regelung nur für den Verkauf von Privatwohnungen und Häusern. Der gewerbliche Verkauf ist von dieser Regelung nicht abgedeckt. Doch es gibt noch eine weitere Ausnahme: Der Verkäufer kann sich dafür entscheiden, die gesamten Maklerkosten selbst zu tragen. Diese Regelung soll vor allem einen provisionsfreien Verkauf von Neubauimmobilien ermöglichen. In einigen Lagen und in einigen Immobilienmärkten kann durch eine solche Entscheidung die Verkaufschance deutlich erhöht werden. Ob eine solche Lösung für Sie und für Ihre Immobilie in Frage kommt, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch abklären. Wir beraten Sie gerne umfassend über diese Möglichkeit.
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